Kreistagswahl 2024
Wahlgebiet ist der Landkreis. Das Wahlgebiet ist in Wahlkreise eingeteilt. Die Leitung der Wahl obliegt dem Kreiswahlausschuss. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung im Landkreis haben.
Die Zahl der zu wählenden Kreisrätinnen und Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl der Landkreise. Derzeit haben die Kreistage zwischen 41 und 105 Mitglieder (einschließlich Ausgleichssitze). Wählbar sind volljährige Wahlberechtigte des Landkreises.
Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen, die für jeden Wahlkreis gesondert eingereicht werden müssen. Jede und jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisrätinnen und Kreisräte im jeweiligen Wahlkreis zu wählen sind. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen des Wahlkreises übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).
Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt zunächst innerhalb der Wahlkreise nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. Danach erfolgt ein Verhältnisausgleich auf Ebene des Landkreises, was häufig zu zusätzlichen Ausgleichssitzen führt. Damit wird sichergestellt, dass die Sitzverteilung im Kreistag dem Stimmenanteil der Parteien und Wählervereinigungen im gesamten Landkreis entspricht.
Quelle:Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg