Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Gemeinderatswahl 2024

Wahlgebiet ist die Gemeinde. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen,. Die Leitung der Gemeinderatswahl obliegt dem Gemeindewahlausschuss.

Wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Bürger einer Gemeinde sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Die Zahl der zu wählenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde, sie beträgt mindestens acht und höchstens 60 Gemeinderäte. Wählbar sind volljährige Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde.
Jede und jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zu wählen sind. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).

Gibt es mehrere Wahlvorschläge, findet Verhältniswahl statt. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt.

 

Quelle: