Kreisverband Rems-Murr

ÖDP-Kreisrat Gerhard Geiger enttäuscht vom Petitionsausschuss - weiterhin kein Schutz vor Mobilfunkstrahlung

Datum: 
20.01.2012

Die Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP) reagiert enttäuscht auf die Antwort des Bundestags-Petitionsausschusses über eine Petition des ÖDP-Kreisrats Gerhard Geiger zur Absenkung der Mobilfunkstrahlung. Geiger hatte in seiner Petition den Petitionsausschuss angerufen, um eine Absenkung der gepulsten Hochfrequenzstrahlung beim Mobilfunk in Deutschland entsprechend den Empfehlungen der EU-Umweltagentur zu erreichen. Es dürften nicht nur thermische Effekte bei der Festlegung der Grenzwerte betrachtet werden, sondern es müssten auch die Langzeiteffekte durch die Pulsung der Strahlung einbezogen werden. Karl-Heinz Bok, ÖDP-Kreisvorsitzender: "Es ist schwer nachvollziehbar, dass der Petitionsausschuss in der Begründung seiner Ablehnung auf nicht sicher erwiesene Zusammenhänge verweist, aber die Ungefährlichkeit auch nicht belegen kann. Allein eine mögliche Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung muss zu Grenzwerten führen, die so niedrig wie möglich sind". Da sich aber auch die Bundesregierung bei der Festlegung der Grenzwerte auf eine von der Mobilfunkindustrie gestüzte Kommission berufe, sei dies ja auch nicht verwunderlich. Hier zeige sich mal wieder, dass die Industrie die Gesetze mache und die Politik diese dann nur umsetze. Immer wieder komme es zu falschen Annahmen beim Schutz vor gesundheitsschädlichen Einflüssen, gerade im Bereich der Mobilfunk- und DECT-Strahlung. Entweder würden Effekte außer Acht gelassen, zu kurze Betrachtungszeiträume angenommen oder Grenzwerte auf falsche Berechnungsgrößen zurückgeführt wie z.B. beim SAR-Wert, der die Strahlung des Handys angibt. Dieser sei auf eine Körper- und Kopfgröße bezogen, den der Durchschnitt der Bevölkerung nicht habe. Gerade Kinder könnten so eine wesentlich höhere Strahlung während der Wachstumsphase abbekommen.

Gerhard Geiger hat sich unterdessen mit einer Beschwerde an die Bundeskanzlerin gewandt und bittet um die Neuaufnahme des Verfahrens.